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Hiermit garantieren wir die Rechte des Nutzers gemäß Gesetz 449/2003 und O.G. 21/1992 sowie das Fehlen von Material- und Herstellungsfehlern der verkauften Reifen, unter der Bedingung ihrer normalen Nutzung gemäß den internationalen Standards: UN ECE Nr. 30, UN ECE Nr. 34, ETRTO, DOT Nr. 109 und DOT Nr. 119 und unter Einhaltung der auf dem Reifen aufgedruckten Parameter. Die gesetzlich gewährten Verbraucherrechte werden durch die angebotene Garantie nicht beeinträchtigt.
Alle von S.C. RADBURG CENTER S.R.L. vertriebenen Reifen profitieren von einer Handelsgarantie für natürliche und juristische Personen, die bis zum Erreichen eines Laufflächenverschleißes von 2 mm gewährt wird.
Gleichzeitig wird für die Nichtkonformität des Produkts eine Garantie von 36 Monaten ab dem auf dem Verkaufsbeleg angegebenen Datum gewährt, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 449/2003 über den Verkauf von Produkten und die damit verbundenen Garantien.
Bei berechtigten Reklamationen wird der Reifen vollständig ersetzt, wenn der Verschleiß 20% des Laufpotenzials nicht überschreitet. Wird bei der Profilmessung eine Überschreitung dieses Verschleißgrades festgestellt, trägt der Kunde einen Wertanteil, der prozentual dem Verschleißgrad des Reifens entspricht, um den Ersatzreifen zu erhalten. Die Feststellung muss vom Kunden in einer autorisierten Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.
Reklamationen werden innerhalb von maximal 30 Werktagen nach Registrierung bearbeitet und müssen von der entsprechenden Rechnung und dem vorliegenden, vollständig ausgefüllten, datierten, unterschriebenen und gestempelten Garantiezertifikat begleitet werden.